Allgemeine Geschäftsbedingungen der Perschmann Digital Solutions GmbH

Hauptstr. 46 d, 38110 Braunschweig
-im Folgenden PeDS genannt-
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I. Allgemeines
1. Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Zurverfügungstellung von Soft- und/oder Hardware nebst Einräumung der zur bestimmungsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte. Der Umfang (nur Soft- oder Hardware oder Soft- und Hardware zusammen) richtet sich nach der im Vertrag vereinbarten Mietsache.

2. Der Vertragsdurchführung liegen diese Bedingungen zu Grunde. Abweichende Bedingungen des Bestellers, insbesondere Einkaufsbedingungen, werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Sie werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn PeDS ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

3. Ein Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung von PeDS in Textform zu Stande.

4. PeDS ist berechtigt, Rechte und Pflichten, die sich aus dem Vertrag ergeben, an andere Unternehmen der Perschmann Gruppe abzutreten oder durch diese erfüllen zu lassen.

II. Bereitstellung, Installation und Inbetriebnahme
1. PeDS stellt dem Besteller die Software über einen Webzugang zur Verfügung (Software-asa-service). Hardware versendet PeDS betriebsbereit an die im Vertrag angegebene Anschrift des Bestellers.

2. PeDS räumt dem Besteller die zur vertragsgemäßen Nutzung der Software erforderlichen Rechte ein. Die Berechtigung des Bestellers ist nicht ausschließlich und auf die Laufzeit des Vertrages beschränkt. Der Besteller nimmt die Software selbstständig anhand des bereitgestellten Handbuchs in Betrieb.

3. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien, bleiben bei PeDS bzw. beim Softwarelieferanten.

4. Der Besteller übernimmt den Einbau und die Inbetriebnahme der Hardware selbstständig anhand des bereitgestellten Handbuchs und unter Berücksichtigung der bereitgestellten Installationsanleitung des Herstellers durch qualifiziertes Personal. Qualifiziertes Personal meint, dass dieses aufgrund von Ausbildung und Erfahrung befähigt ist, im Umgang mit dem Produkt Risiken zu erkennen und mögliche Gefahren zu verhindern. Gleiches gilt für den Ausbau. Nach Rücksprache mit PeDS kann dabei durch einen Servicetechniker seitens PeDS remote unterstützt werden. Der Einbau, die Inbetriebnahme und der Ausbau können von PeDS nach vorheriger Vereinbarung gegen Entgelt und Übernahme der Kosten für Anfahrt sowie ggf. Übernachtung übernommen werden.

III. Nutzung
1. In Bezug auf die Software umfasst die vertragsgemäße Nutzung die Installation sowie das Laden, Anzeigen und Verwenden der Software zum bestimmungsgemäßen Gebrauch nach Ziffer I. 1.

2. Der Besteller ist nicht berechtigt, den Mietgegenstand zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder hinsichtlich der Software in sonstiger Weise Unterlizenzen zu vergeben. Der Besteller ist ferner nicht berechtigt, die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.

3. Der Besteller darf die Software nicht vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben, insbesondere Copyright-Vermerke, nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von PeDS zu verändern.

4. Der Besteller darf kein Reverse-Engineering der Soft- oder Hardware durchführen.

5. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.

6. Verstößt der Besteller schuldhaft gegen eine der Bestimmungen dieser Ziffer, werden die erteilten Nutzungsrechte unwirksam und fallen automatisch an PeDS zurück. In diesem Fall hat der Besteller die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen. Außerdem hat er die Software und sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien und Sicherungskopien der Software zu löschen oder an PeDS herauszugeben.

IV. Miete und Zahlungsbedingungen
1. Die monatliche Miete ist jeweils im Voraus bis zum dritten Werktag eines jeden Monats zu zahlen. Beginnt der Vertrag im laufenden Monat, ist der für den Monat anteilig nach den verbleibenden Tagen zu zahlende Miete binnen sieben Werktagen ab Bereitstellung zu zahlen.

2. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung gerät der Besteller ohne Mahnung in Verzug. PeDS ist bei Verzug des Bestellers berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Bei Verzug des Bestellers ist PeDS zudem berechtigt, eine Pauschale in Höhe von 40,00 € zu fordern. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt. PeDS ist ferner zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens berechtigt.

3. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Dem Besteller stehen keinerlei Ansprüche wegen verspäteter Rechnungslegung zu.

5. PeDS behält sich das Recht vor, zur Sicherung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung die Miete mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten nach billigem Ermessen, maximal jedoch um 10 % p.a., anzupassen, wenn sich die Kosten für die Leistungserbringung wesentlich ändern. Als wesentliche Änderung der Kosten für die Leistungserbringung gelten Änderungen der für die Preisbildung maßgeblichen Faktoren Personalkosten, Materialkosten, gesetzliche Abgaben oder Steuern. Bei Ausübung des Vorbehalts steht dem Besteller ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.

V. Schutz der Soft- und Hardware
Der Besteller ist verpflichtet, die Soft- und Hardware auf seine Kosten durch geeignete Maßnahmen vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen.

VI. Eigentum und Rechte
PeDS bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit Inhaber und Eigentümer der Soft- und Hardware. Der Besteller erhält nur eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Software bzw. Besitz. für die Laufzeit des Vertrages.

VII. Software- und Datennutzung
Die mit der Software ausgelesenen Daten stehen dem Besteller zur Verfügung. Sie werden auch von PeDS erfasst und anonymisiert ausgewertet und kommerziell genutzt. Dies bezieht sich ausdrücklich nicht auf Kundendaten.

VIII. Mängelansprüche des Bestellers
Für Sach- und Rechtsmängel haftet PeDS – unter Berücksichtigung von Ziffer IX – wie folgt:

1. § 536 BGB findet mit der Maßgabe Anwendung, dass die Minderung nur bei unbestrittenen oder rechtkräftig festgestellten Minderungsrechten zulässig ist. Das Recht des Bestellers, überzahlte Miete im Wege der Rückforderung zurückzuverlangen, bleibt hiervon unberührt.

2. § 536a Abs. 1 BGB findet mit der Maßgabe Anwendung, dass eine Schadensersatzpflicht seitens PeDS bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nur bei Verschulden und für sonstige Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz besteht. Unberührt bleibt die Haftung für die Verletzung wesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller vertraut und vertrauen darf sowie für die Verletzung solcher Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

3. Führt die Benutzung des Mietgegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird PeDS auf seine Kosten dem Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder das Produkt in dem Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Besteller zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch PeDS das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Darüber hinaus wird PeDS den Besteller von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen.

4. Die in Ziffer 3 genannten Verpflichtungen von PeDS sind vorbehaltlich Ziffer IX für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen nur, wenn

• der Besteller PeDS unverzüglich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet,
• der Besteller PeDS in angemessenem Umfang bei Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. PeDS die Durchführung der Modifizierungsarbeiten gemäß Ziffer 3 ermöglicht,
• PeDS alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelung vorbehalten bleiben,
• der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Bestellers beruht und
• die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Besteller den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.

IX. Haftung von PeDS, Haftungsausschluss
1. Über die Haftung nach Ziffer VIII hinaus haftet PeDS nur unter den folgenden Voraussetzungen

• bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz von PeDS,
• bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
• bei Mängeln, die PeDS arglistig verschwiegen hat,
• bei Übernahme einer Garantie,
• für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller vertraut und vertrauen darf und für die Verletzung solcher Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder
• bei Mängeln des Produktes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

2. Dem Verschulden von PeDS steht das Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen gleich.

X. Höhere Gewalt
1. In Fällen höherer Gewalt ist der hiervon betroffene Vertragspartner für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen von seinen vertraglichen Pflichten befreit. Hierunter fallen alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die – soweit sie vorhersehbar gewesen wären – außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Dazu zählen insbesondere, aber nicht abschließend folgende Ereignisse:
Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkan und Taifun sowie andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, Erdbeben, Blitzschlag, Lawinen- und Erdrutsche, Feuer, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten (soweit eine solche von der WHO oder einem Ministerium ausgerufen wurde oder durch das Robert-Koch-Institut ein Gefahrenniveau von mindestens »mäßig« festgelegt wurde), Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden und Regierungsanordnungen, Streiks, Aussperrung.

2. Tritt ein solches Ereignis Höherer Gewalt ein, so ist der davon betroffene Vertragspartner verpflichtet, den anderen Vertragspartner unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis in Textform über den Eintritt des Ereignisses und die Folgen seiner Leistungsbeeinträchtigung zu informieren.

3. PeDS ist in diesem Fall berechtigt, seine Liefertermine und -fristen je nach Umfang und Dauer des Ereignisses Höherer Gewalt und seiner Folgen zu verlängern, ohne dass dem Käufer ein Rücktrittsrecht vom Vertrag oder ein Schadensersatzanspruch zu gewähren ist. Für den Zeitraum der berechtigten Verlängerung der Liefertermin und -fristen gerät der Verkäufer nicht in Verzug.

4. Beide Parteien sind verpflichtet, alles in ihrer Macht stehende und Zumutbare zur Schadensminderung zu unternehmen.

5. Soweit die Unterbrechung durch ein Ereignis Höherer Gewalt länger als 120 Tage andauert, ist der jeder Vertragspartner zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, ohne dass der andere Vertragspartner daraus Ersatzansprüche ableiten kann.

XI. Vertragsdauer und -beendigung
1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von 21 Tagen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für PeDS liegt insbesondere vor, wenn der Besteller gegen seine Pflichten aus Ziffer III verstößt.

3. Die Kündigung bedarf der Textform.

4. Mit Vertragsbeendigung ist der Besteller zur Löschung der Software und sämtlicher auf seinen Systemen installierten Kopien und Sicherungskopien der Software verpflichtet. Das Handbuch ist an PeDS herauszugeben. Der Besteller ist verpflichtet, die Hardware an PeDS herauszugeben. Der Besteller hat diese Pflichten innerhalb von zehn Werktagen ab Vertragsbeendigung zu erfüllen.

XII. Verjährung
Ansprüche des Bestellers verjähren in sechs Monaten. Ausgenommen sind Ansprüche aus der Haftung nach Ziffer IX, für sie gelten die gesetzlichen Fristen.

XIII. Verschwiegenheit
1. Die Parteien verpflichten sich, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige betriebliche Angelegenheiten des Vertragspartners vertraulicher Natur, die als solche gekennzeichnet sind oder offensichtlich als solche zu erkennen sind, geheim zu halten und ohne ausdrückliche Zustimmung des Vertragspartners keinen Dritten zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung besteht über die Dauer von zwei Jahren ab Beendigung der Vertragsbeziehung hinaus fort.

2. Keine Anwendung findet Ziffer 1 auf solche Informationen,

• die dem Vertragspartner bei Abschluss des Vertrages nachweislich bereits bekannt waren oder während der Vertragslaufzeit von dritter Seite bekannt werden,
• die bei Abschluss des Vertrages öffentlich bekannt sind oder während der Vertragslaufzeit öffentlich bekannt gemacht werden, soweit diese Veröffentlichung nicht auf einer Verletzung der Ziffer 1 beruht,
• die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen.

Im Falle gesetzlicher oder behördlicher Offenlegungspflicht verpflichtet sich der Vertragspartner, soweit zulässig, den anderen Vertragspartner vorab zu unterrichten und ihm die Gelegenheit zu geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

3. Die Parteien verpflichten sich, nur solchen Mitarbeitern und Beratern Zugang zu Informationen nach Ziffer 1 zu gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder die zuvor einerder Ziffer XIII entsprechende Verpflichtung unterzeichnet haben.

4. Verbundene Unternehmen nach § 15 AktG gelten nicht als Dritte im Sinne der Ziffer XIII.

XIV. Schlussbestimmungen
1. PeDS behält sich vor, die vorliegenden AGB im laufenden Vertragsverhältnis zu ändern. Auf Änderungen wird der Besteller im Rahmen der Rechnungsstellung unter gleichzeitiger Mitteilung eines Internetlinks zum Abruf der geänderten AGB hingewiesen. Widerspricht der Besteller der Anwendung der geänderten AGB nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach dem Rechnungsdatum, gelten die geänderten AGB als vereinbart und finden ab dem Fristablauf Anwendung. Bei fristgerechtem Widerspruch gelten die zuletzt vereinbarten AGB unverändert fort.

2. Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

3. Gerichtsstand ist Braunschweig.

4. Die Rechte des Bestellers aus dem Vertrag sind nicht ohne Zustimmung von PeDS übertragbar.

5. Mündliche Zusagen jeder Art, auch Zusagen von Reisenden und Vertretern, werden nur dann wirksam, wenn sie von PeDS in Textform bestätigt werden.

Stand der AGB 10/2025


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